Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für die Nutzung der KI-gestützten Content-Plattform „Publivo" (nachfolgend „Plattform" oder „Dienst"), erreichbar unter publivo.app, betrieben von:
Nico Els
Digitale Betriebsprozesse
Wilhelmstr. 53
49808 Lingen
E-Mail: hallo@publivo.app
(nachfolgend „Anbieter")
(2) Die AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Die Plattform richtet sich ausschließlich an gewerbliche Nutzer (B2B). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) Publivo bietet eine KI-gestützte Content-Plattform für die automatisierte Erstellung, Planung und Veröffentlichung von Social-Media-Inhalten. Der Dienst umfasst insbesondere:
- KI-gestützte Erstellung von Texten und Bildern für Social-Media-Kanäle
- Automatische Planung und Veröffentlichung von Beiträgen auf verknüpften Plattformen (z. B. Instagram, Facebook, LinkedIn)
- Dashboard zur Verwaltung und Übersicht der Inhalte
- SEO-optimierte Inhalte und Themenvorschläge
- Branchenspezifische Content-Vorlagen
(2) Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweiligen aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website. Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Funktionsumfang weiterzuentwickeln und zu verbessern, solange die wesentlichen Kernfunktionen erhalten bleiben.
(3) Die über die Plattform generierten Inhalte werden mittels künstlicher Intelligenz erstellt. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit der KI-generierten Inhalte. Der Kunde ist verpflichtet, die Inhalte vor Veröffentlichung auf deren Richtigkeit und Eignung zu prüfen.
§ 3 Vertragsschluss und Registrierung
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar.
(2) Durch die Registrierung auf der Plattform und die Bestätigung dieser AGB gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Registrierung bestätigt und den Zugang zur Plattform freischaltet.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
§ 4 Kostenlose Testphase
(1) Neukunden erhalten eine kostenlose Testphase von 14 Tagen ab Registrierung. Während der Testphase stehen alle Funktionen der Plattform uneingeschränkt zur Verfügung.
(2) Die Testphase endet automatisch nach Ablauf von 14 Tagen. Es erfolgt keine automatische Umwandlung in ein kostenpflichtiges Abonnement. Der Zugang wird nach Ablauf der Testphase pausiert, bis der Kunde ein kostenpflichtiges Abonnement abschließt.
(3) Während der Testphase erstellte Inhalte und Einstellungen bleiben für einen Zeitraum von 30 Tagen gespeichert und stehen bei Abschluss eines Abonnements wieder zur Verfügung.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Die aktuellen Preise sind auf der Website unter publivo.app/pricing einsehbar. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Der Rechnungsbetrag wird zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums fällig.
(3) Die Zahlung erfolgt per Lastschrift, Kreditkarte oder einem anderen auf der Plattform angebotenen Zahlungsmittel. Der Kunde stellt sicher, dass die hinterlegten Zahlungsinformationen korrekt und aktuell sind.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Plattform nach vorheriger Mahnung mit angemessener Fristsetzung zu sperren. Die Pflicht zur Zahlung des vereinbarten Entgelts bleibt hiervon unberührt.
(5) Preisänderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, bei einer Preiserhöhung den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung zu kündigen.
§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Mindestvertragslaufzeit besteht nicht.
(2) Der Kunde kann das Abonnement jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums (Monatsende) kündigen. Die Kündigung kann über die Plattform, per E-Mail oder in Textform erfolgen.
(3) Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
(4) Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde:
- Gegen diese AGB oder geltendes Recht verstößt
- Die Plattform zur Erstellung rechtswidriger, diskriminierender, diffamierender oder anderweitig unzulässiger Inhalte nutzt
- Trotz Mahnung mit der Zahlung von mindestens zwei Monatsbeträgen in Verzug ist
(5) Nach Vertragsende werden die Daten des Kunden innerhalb von 30 Tagen gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Kunde hat die Möglichkeit, seine Daten vor Vertragsende zu exportieren.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde haftet für sämtliche Aktivitäten, die über seinen Account erfolgen, sofern er die missbräuchliche Nutzung nicht zu vertreten hat.
(2) Der Kunde ist allein verantwortlich für die Inhalte, die er über die Plattform erstellt und auf seinen Social-Media-Kanälen veröffentlicht. Dies umfasst insbesondere die Prüfung auf:
- Inhaltliche Richtigkeit und Aktualität
- Einhaltung geltender Gesetze (insbesondere UWG, Markenrecht, Urheberrecht)
- Einhaltung der Nutzungsbedingungen der jeweiligen Social-Media-Plattformen
- Branchenspezifische Regelungen (z. B. Handwerksordnung, Werberecht)
(3) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vom Kunden veröffentlichten Inhalte geltend gemacht werden.
(4) Die Plattform darf nicht für rechtswidrige Zwecke, Spam, die Verbreitung von Schadsoftware oder die Verletzung von Rechten Dritter genutzt werden.
§ 8 Verfügbarkeit und Wartung
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Plattform. Eine Verfügbarkeit von 100 % kann technisch nicht gewährleistet werden. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (höhere Gewalt, Störungen Dritter etc.), können zu Unterbrechungen führen.
(2) Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und dem Kunden rechtzeitig angekündigt.
§ 9 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Plattform gemäß diesen AGB ein.
(2) Die über die Plattform generierten Inhalte (Texte, Bilder) darf der Kunde zeitlich und räumlich unbeschränkt für seine geschäftlichen Zwecke nutzen, insbesondere zur Veröffentlichung auf seinen Social-Media-Kanälen und seiner Website. Dieses Recht bleibt auch nach Vertragsende bestehen.
(3) Die Plattform selbst, einschließlich Design, Code, Marken und sonstiger geistiger Eigentumsrechte, verbleibt im Eigentum des Anbieters. Der Kunde erwirbt keine Rechte an der Plattform über die in Absatz 1 eingeräumte Nutzung hinaus.
(4) Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, den Kunden als Referenzkunden zu nennen (Firmenname und Logo), sofern der Kunde dem nicht widerspricht.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen.
(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters — gleich aus welchem Rechtsgrund — ausgeschlossen.
(5) Der Anbieter haftet insbesondere nicht für:
- Die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit der KI-generierten Inhalte
- Schäden, die durch die Veröffentlichung der über die Plattform erstellten Inhalte durch den Kunden entstehen
- Umsatz- oder Reichweitenverluste sowie entgangenen Gewinn
- Die Verfügbarkeit oder das Verhalten von Drittanbieterplattformen (z. B. Instagram, Facebook, LinkedIn)
- Datenverluste, soweit der Kunde es versäumt hat, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 11 Datenschutz
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
(3) Publivo wertet die Leistungsdaten der Werbekampagnen anonymisiert aus.
§ 12 Referenznennung und Werbung
(1) Mit Abschluss einer kostenlosen Testphase oder eines kostenpflichtigen Abonnements räumt der Kunde dem Anbieter das nicht-exklusive, widerrufliche Recht ein, den Namen und das Logo des Kunden zu Referenzzwecken zu nennen und abzubilden – insbesondere im Rahmen einer Kundenübersicht („Diese Unternehmen nutzen Publivo") auf den Websites des Anbieters und seiner verbundenen Angebote (u. a. publivo.app, nico-els.de, chefflow.io) sowie in Präsentationen und Marketingmaterialien.
(2) Der Anbieter verwendet ausschließlich das Firmenlogo und den Firmennamen des Kunden. Eine darüber hinausgehende Verwendung von Inhalten oder personenbezogenen Daten des Kunden zu Werbezwecken erfolgt nur mit gesonderter Zustimmung.
(3) Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft formlos widersprechen, z. B. per E-Mail an hallo@publivo.app. Der Anbieter entfernt die Referenz nach Zugang des Widerspruchs innerhalb einer angemessenen Frist.
§ 13 Änderungen der AGB
(1) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aufgrund von Änderungen der Rechtslage, höchstrichterlichen Rechtsprechung, Marktgegebenheiten oder aus vergleichbaren gewichtigen Gründen erforderlich ist und der Kunde nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Auf die Bedeutung seines Verhaltens wird der Kunde in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.
(3) Widerspricht der Kunde den geänderten AGB, besteht der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort. Dem Anbieter steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten AGB zu.
§ 14 Zusatzmodule Publivo Ads und Publivo Performance-Website
(1) Zusätzlich zur Plattform (Publivo Social) kann der Kunde die Module „Publivo Ads“ und „Publivo Performance-Website“ buchen. Beide Module setzen ein laufendes Abonnement der Plattform voraus. Es gelten die Preise nach § 5.
(2) Publivo Ads: Der Anbieter erstellt auf Grundlage des vom Kunden gewählten Ziels (z. B. Anfragen, Bewerbungen, Sichtbarkeit) Vorschläge für Werbekampagnen auf Werbeplattformen Dritter (z. B. Meta mit Facebook und Instagram, Google, Pinterest, TikTok oder LinkedIn; ein Anspruch auf eine bestimmte Werbeplattform besteht nicht), setzt sie nach Freigabe durch den Kunden um und überwacht und optimiert sie laufend. Das Werbebudget ist nicht im Modulpreis enthalten. Es wird entweder über ein Werbekonto des Kunden direkt mit der jeweiligen Plattform abgerechnet oder als Guthaben über das Publivo-Werbekonto aufgeladen; für Aufladungen fällt die auf der Website ausgewiesene Gebühr an. Ergänzend gelten die Richtlinien der jeweiligen Werbeplattform. Einen bestimmten Werbeerfolg schuldet der Anbieter nicht, soweit § 15 (Publivo-Garantie) nichts anderes bestimmt. Einzelheiten zu Publivo Ads, zum Werbeguthaben und zum automatischen Nachladen regeln die §§ 16 bis 18.
(3) Publivo Performance-Website: Der Anbieter erstellt für den Kunden auf Grundlage eines Fragebogens und eines Abstimmungsgesprächs eine individuelle Website und betreibt, pflegt und befüllt sie nach der Veröffentlichung laufend. Die einmalige Vergütung für die Erstellung ist wahlweise in einer Summe oder in vier monatlichen Raten zu zahlen; die erste Zahlung ist vor Beginn der Erstellung fällig. Ab der Veröffentlichung fällt die monatliche Modulgebühr für Betrieb, Hosting, Pflege und laufende Inhalte an. Bei Ratenzahlung bleiben offene Raten der Erstellung auch nach einer Kündigung des Moduls geschuldet.
(4) Die Module sind wie die Plattform ohne Mindestvertragslaufzeit monatlich zum Ende des Abrechnungszeitraums kündbar (§ 6). Domain sowie Texte, Fotos und Videos des Kunden bleiben beim Kunden; nach einer Kündigung stellt der Anbieter die Inhalte der Website auf Wunsch in einem gängigen Format bereit.
(5) Einrichtungsleistungen (Einrichtung der Social-Media-Konten, der Werbekonten oder beider) sind einmalige Dienstleistungen und mit der Beauftragung fällig.
§ 15 Publivo-Garantie
(1) Kunden, die die Plattform, Publivo Ads und die Publivo Performance-Website gemeinsam gebucht haben („Publivo Komplett“), erhalten eine Ergebnisgarantie nach Maßgabe der folgenden Absätze.
(2) Der Garantiezeitraum beträgt 30 Tage. Er beginnt an dem Tag, an dem alle drei Module vollständig eingerichtet und live sind: die Website ist veröffentlicht, die Werbekampagnen laufen und die Social-Media-Kanäle sind verbunden. Die Garantie setzt voraus, dass während des gesamten Garantiezeitraums
- mindestens zwei Ideen pro Woche über Publivo zu Beiträgen verarbeitet und auf allen verbundenen Kanälen veröffentlicht werden (eine Idee zählt für die Woche, in der sie zum ersten Mal veröffentlicht wird; ihre weiteren Kanäle dürfen bis zu sieben Tage später folgen),
- die Werbekampagnen mit einem Werbebudget von mindestens 30 Euro pro Tag ohne Unterbrechung laufen,
- die Website veröffentlicht bleibt und Anfragen und Bewerbungen über die von Publivo bereitgestellten Formulare im Publivo-Postfach eingehen und
- der Kunde seine Mitwirkungen erbringt, insbesondere Fotos oder Videos bereitstellt, Beiträge und Kampagnen freigibt und benötigte Zugänge erteilt.
(3) Ein Garantiefall liegt vor, wenn innerhalb des Garantiezeitraums keines der folgenden Ergebnisse eintritt:
- mindestens eine Anfrage eines potenziellen Kunden, die über die Website, die Werbekampagnen oder die Social-Media-Kanäle eingeht und im Publivo-Postfach erfasst ist; als Anfrage gilt auch ein im Publivo-Postfach erfasster Klick auf die Telefonnummer oder die E-Mail-Adresse des Kunden, etwa auf der Website,
- mindestens eine Bewerbung, die über die Website oder die Werbekampagnen eingeht und im Publivo-Postfach erfasst ist,
- eine Verbesserung der durchschnittlichen Position der Website in der Google-Suche für mindestens einen Suchbegriff zu den Leistungen des Kunden, gemessen über die Google Search Console im Vergleich der ersten mit der letzten Woche des Garantiezeitraums.
(4) Im Garantiefall erstattet der Anbieter alle Entgelte, die der Kunde für die drei Module an den Anbieter gezahlt hat, einschließlich der Monatsentgelte aus der Zeit vor der Buchung von Publivo Komplett, der Vergütung für die Erstellung der Website und etwaiger Einrichtungsleistungen. Ausgenommen ist das Werbebudget, einschließlich der Gebühren für Werbeguthaben. Die Erstattung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung des Garantiefalls.
(5) Der Kunde macht die Garantie innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Garantiezeitraums in Textform geltend. Der Anbieter prüft den Garantiefall anhand der Daten in Publivo (Postfach, Kampagnendaten, Search Console) und teilt dem Kunden das Ergebnis mit. Mit der Erstattung enden die Verträge über die drei Module.
(6) Die Garantie gilt einmal je Kunde und nur für den ersten Garantiezeitraum nach der erstmaligen Buchung von Publivo Komplett. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 16 Publivo Ads
(1) Im Rahmen von Publivo Ads
- schlägt der Anbieter auf Grundlage des gewählten Ziels (z. B. Anfragen, Bewerbungen, Sichtbarkeit), der Angaben des Kunden und des Tagesbudgets Werbeplattformen, Budgetverteilung und Anzeigen vor,
- richtet er nach Freigabe des Kunden (Absatz 4) die Kampagnen einschließlich der Erfolgsmessung (Absatz 10) ein,
- überwacht und optimiert er die Kampagnen laufend, auch automatisiert, im Rahmen der Freigabe und
- zeigt er dem Kunden Kosten, Einblendungen, Klicks und Ergebnisse jeder Kampagne laufend in der Plattform.
Werbeplattformen sind z. B. Meta mit Facebook und Instagram, Google, Pinterest, TikTok oder LinkedIn. Ein Anspruch auf eine bestimmte Werbeplattform besteht nicht.
(2) Werbekonto über den Anbieter: Rechnet der Kunde das Werbebudget über den Anbieter ab, legt der Anbieter für den Kunden ein eigenes Werbekonto in seinem Verwaltungsbereich bei der Werbeplattform an (z. B. im Business-Portfolio bei Meta oder im Verwaltungskonto bei Google). Gegenüber der Werbeplattform ist der Anbieter Vertragspartner und zahlt die Werbeausgaben; er rechnet sie über das Werbeguthaben (§ 17) mit dem Kunden ab. Das Werbekonto wird für den Kunden geführt und steht dem Kunden zu. Bei Vertragsende übergibt der Anbieter es dem Kunden, beim Google-Werbekonto etwa, indem er es aus seinem Verwaltungskonto löst und dem Kunden die Verwaltungsrechte überträgt. Sieht eine Werbeplattform die Übertragung eines Kontos nicht vor, räumt der Anbieter dem Kunden auf Wunsch die Zugriffsrechte ein, die die Werbeplattform zulässt, und stellt ihm Anzeigen, Einstellungen und Kennzahlen zur Übernahme in ein eigenes Konto bereit. Anzeigentexte, Fotos und Videos stehen dem Kunden weiter zur Verfügung.
(3) Eigenes Werbekonto: Verbindet der Kunde ein eigenes Werbekonto, bleibt es ausschließlich das Konto des Kunden; der Anbieter erwirbt daran keine Rechte. Der Kunde räumt dem Anbieter nur die für die Betreuung nötigen Zugriffsrechte ein und kann sie jederzeit entziehen. Die Werbeplattform rechnet die Werbeausgaben direkt mit dem Kunden ab; Werbeguthaben und Servicegebühr fallen nicht an. Der Kunde sorgt für ein gültiges Zahlungsmittel bei der Werbeplattform. Kampagnen, die der Kunde selbst oder Dritte im Konto anlegen, betreut der Anbieter nur, soweit das vereinbart ist.
(4) Freigabe und Steuerung: Kampagnen gehen erst live, nachdem der Kunde das Ziel mit Tagesbudget, Werbeplattformen und Einsatzgebiet freigegeben hat. Im Rahmen dieser Freigabe darf der Anbieter Anzeigen erstellen, austauschen und pausieren, Zielgruppen anlegen und das Budget zwischen den Werbeplattformen des Ziels verschieben; das freigegebene Tagesbudget des Ziels überschreitet er insgesamt nicht. Wie selbstständig der Anbieter Änderungen vornimmt (nur Vorschläge, wöchentliche Freigabe oder automatisch), wird je Kunde in der Plattform festgelegt. Der Kunde kann einzelne Anzeigen, Kampagnen oder das ganze Ziel jederzeit stoppen; ein höheres Tagesbudget gilt erst mit seiner Freigabe.
(5) Tagesbudget: Das Tagesbudget ist ein Durchschnittswert. Die Werbeplattformen können es an einzelnen Tagen überschreiten und gleichen das über ihren Abrechnungszeitraum aus. Maßgeblich sind die von der Werbeplattform berechneten Kosten.
(6) Inhalte der Anzeigen: Der Anbieter erstellt Anzeigen aus den Fotos, Videos und Angaben des Kunden, auch mit Hilfe künstlicher Intelligenz. Er verwendet nur Aussagen über den Betrieb, die der Kunde angegeben oder bestätigt hat (z. B. Leistungen, Qualifikationen, Vorteile für Mitarbeiter). Der Kunde
- stellt sicher, dass diese Angaben zutreffen und er sie werblich verwenden darf (insbesondere nach UWG, Handwerksordnung und Preisangabenverordnung),
- besitzt die Rechte an bereitgestellten Fotos und Videos und hat die Einwilligung der darauf erkennbaren Personen, insbesondere seiner Mitarbeiter, für die Verwendung in bezahlter Werbung,
- sorgt dafür, dass Stellenanzeigen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz einhalten, und
- prüft die Vorschau der Anzeigen in der Plattform und meldet Fehler unverzüglich.
§ 2 Abs. 3 und § 7 gelten entsprechend. KI-erzeugte oder KI-bearbeitete Inhalte kennzeichnet der Anbieter, soweit Gesetz oder Werbeplattform es verlangen.
(7) Regeln der Werbeplattformen: Ergänzend gelten die Richtlinien der jeweiligen Werbeplattform. Lehnt eine Werbeplattform Anzeigen ab, schränkt sie die Auslieferung ein oder sperrt sie ein Konto, bemüht sich der Anbieter um eine Lösung, etwa durch Überarbeitung. Für Entscheidungen der Werbeplattformen haftet der Anbieter nicht. Weil Werbekonten über den Anbieter in seinem Verwaltungsbereich geführt werden, darf der Anbieter Kampagnen sofort pausieren, wenn Inhalte oder Angaben des Kunden gegen Richtlinien oder Gesetze zu verstoßen drohen; er informiert den Kunden unverzüglich.
(8) Kein geschuldeter Erfolg: Der Anbieter schuldet die sorgfältige Planung, Einrichtung und Betreuung der Kampagnen, nicht einen bestimmten Erfolg wie eine Zahl an Einblendungen, Klicks, Anfragen, Bewerbungen oder Aufträgen. Schätzungen und Budgetempfehlungen in der Plattform sind unverbindlich. § 15 (Publivo-Garantie) bleibt unberührt.
(9) Mitwirkung: Der Kunde stellt Material und Zugänge bereit, hält die beworbene Website erreichbar, beantwortet Rückfragen und trägt im Publivo-Postfach ein, ob aus einer Anfrage ein Auftrag geworden ist, soweit er die Auftragsmeldung nutzen möchte. Verzögert sich der Start, weil eine Mitwirkung fehlt, geht das nicht zu Lasten des Anbieters.
(10) Erfolgsmessung: Vor dem Start richtet der Anbieter für jede genutzte Werbeplattform einen Werbe-Pixel bzw. ein Tag ein und bindet ihn auf den Websites des Kunden ein, die der Anbieter betreibt oder auf denen das Publivo-Messskript eingebunden ist; der Pixel lädt erst nach Einwilligung der Besucher. Der Anbieter meldet Anfragen, Bewerbungen, Kontaktklicks und vom Kunden eingetragene Aufträge an die Werbeplattformen und bildet dort Zielgruppen für die erneute Ansprache von Besuchern und für den Ausschluss bisheriger Anfragender. Für die Daten der Website-Besucher ist der Kunde verantwortlich; der Anbieter handelt insoweit als Auftragsverarbeiter (§ 11 Abs. 2). Der Kunde nennt die eingebundenen Dienste in seiner Datenschutzerklärung; der Anbieter stellt dafür auf Anfrage einen Textbaustein bereit.
(11) Transparenz nach dem Gesetz über digitale Dienste: Der Kunde ist damit einverstanden, dass sein Firmenname gegenüber den Werbeplattformen als Begünstigter der Anzeigen angegeben und von diesen in ihren Werbebibliotheken veröffentlicht wird. Als Zahler wird beim Werbekonto über den Anbieter der Anbieter angegeben.
(12) Ende von Publivo Ads: Mit Wirksamwerden der Kündigung beendet der Anbieter die Kampagnen und die Meldungen an die Werbeplattformen und übergibt die Werbekonten nach Absatz 2. Für das Restguthaben gilt § 17 Abs. 8.
§ 17 Werbeguthaben
(1) Werbeguthaben gibt es nur für Werbekonten über den Anbieter (§ 16 Abs. 2).
(2) Der Kunde lädt Werbeguthaben in den in der Plattform angebotenen Paketen auf (derzeit 100 €, 250 €, 500 € und 1.000 €). Das Aufladen ist nur im Web möglich, nicht in den Apps.
(3) Für jede Aufladung berechnet der Anbieter eine Servicegebühr von 15 % des aufgeladenen Betrags, bei Paketen ab 1.000 € von 10 %. Sie deckt die Abwicklung der Werbeausgaben über das Werbekonto des Anbieters ab und wird als eigene Position ausgewiesen; sie erhöht das Guthaben nicht. Guthaben und Servicegebühr verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(4) Das Guthaben wird nach Zahlungseingang gutgeschrieben. Es wird ausschließlich für Werbeausgaben der Kampagnen des Kunden auf Werbekonten über den Anbieter verwendet, ist nicht verzinslich, nicht übertragbar und nicht für andere Leistungen des Anbieters einsetzbar.
(5) Verrechnet werden die von der Werbeplattform berechneten Kosten, in der Regel täglich je Kampagne. Spätere Korrekturen der Werbeplattform (z. B. Gutschriften für ungültige Klicks oder Nachberechnungen) zieht der Anbieter nach. Stand und Buchungen sieht der Kunde jederzeit in der Plattform.
(6) Reicht das Guthaben voraussichtlich nicht mehr für einen Tag, informiert der Anbieter den Kunden. Ist es aufgebraucht, pausiert der Anbieter die Kampagnen auf Werbekonten über den Anbieter. Weil die Werbeplattformen mit Verzögerung abrechnen, kann das Guthaben dabei ins Minus geraten. Den Fehlbetrag schuldet der Kunde; er wird mit der nächsten Aufladung verrechnet. Lädt der Kunde innerhalb von 14 Tagen nicht auf, kann der Anbieter den Fehlbetrag in Rechnung stellen.
(7) Aufgeladenes Guthaben bleibt als Werbebudget im Werbekonto, solange Publivo Ads läuft. Während dieser Zeit wird es weder ganz noch teilweise ausgezahlt oder erstattet, auch nicht einzelne Aufladungen. Pausiert der Kunde seine Kampagnen, bleibt das Guthaben erhalten.
(8) Restguthaben bei Vertragsende: Erstattet wird das Restguthaben erst, wenn Publivo Ads oder Publivo insgesamt gekündigt und die Kündigung wirksam geworden ist, gleich von welcher Seite und aus welchem Grund. Der Anbieter erstellt dann eine Endabrechnung, sobald die Werbeplattformen die letzten Kosten abgerechnet haben, spätestens 45 Tage nach Ende der Kampagnen. Erstattet werden das nicht verbrauchte Guthaben und der darauf entfallende Anteil der Servicegebühr, jeweils mit der darauf berechneten Umsatzsteuer, auf das ursprüngliche Zahlungsmittel oder, falls das nicht möglich ist, auf ein vom Kunden benanntes Konto. Ein negatives Guthaben nach Absatz 6 wird verrechnet.
(9) Werbebudget und Servicegebühren sind von der Erstattung nach § 15 Abs. 4 ausgenommen; das Restguthaben wird nach Absatz 8 erstattet.
(10) Für jede Aufladung wird eine Rechnung erstellt; der Kunde findet sie in der Plattform.
§ 18 Guthaben automatisch nachladen
(1) Beim Aufladen kann der Kunde wählen, dass das Guthaben automatisch nachgeladen wird; die Option ist voreingestellt. Vor der Zahlung wird der Kunde auf der Zahlungsseite über die Bedingungen nach diesem Paragrafen informiert. Mit Abschluss der Zahlung bei aktivierter Option beauftragt der Kunde den Anbieter, künftige Nachladungen mit dem dabei verwendeten Zahlungsmittel ohne erneute Bestätigung abzubuchen, und ermächtigt den Zahlungsdienstleister des Anbieters, das Zahlungsmittel dafür zu speichern.
(2) Reicht das Guthaben für weniger als drei Tagesbudgets der laufenden Kampagnen auf Werbekonten über den Anbieter, bucht der Anbieter dasselbe Paket wie bei der Beauftragung ab, zuzüglich Servicegebühr (§ 17 Abs. 3) und Umsatzsteuer. Es gelten folgende Obergrenzen:
- höchstens eine Nachladung innerhalb von 24 Stunden,
- keine weitere Nachladung, solange eine Abbuchung noch nicht abgeschlossen ist (z. B. eine Lastschrift in Bearbeitung), und
- höchstens so viele Nachladungen je Kalendermonat, wie der Kunde in der Plattform eingestellt hat; ohne eigene Einstellung sind es vier.
Ist die Monatsgrenze erreicht, lädt der Anbieter in diesem Monat nicht mehr automatisch nach und informiert den Kunden; die Kampagnen laufen, bis das Guthaben aufgebraucht ist (§ 17 Abs. 6). Das Paket bleibt gleich, bis der Kunde mit aktivierter Option ein anderes Paket auflädt.
(3) Für jede Nachladung wird eine Rechnung erstellt, die der Kunde in der Plattform findet. Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift verkürzt sich die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) auf einen Tag vor dem Einzug. Als Vorabankündigung gelten diese Regelung, nach der Betrag und Auslöser feststehen, zusammen mit der Mitteilung in der Plattform, die der Anbieter beim Auslösen der Lastschrift sendet.
(4) Der Kunde kann das automatische Nachladen und die Monatsgrenze jederzeit in der Plattform unter „Werbung → Guthaben“ ändern oder abschalten; das wirkt für alle danach fälligen Nachladungen. Lädt der Kunde ohne aktivierte Option auf, ist das automatische Nachladen damit ebenfalls ausgeschaltet. Mit dem Ende von Publivo Ads endet das automatische Nachladen von selbst.
(5) Schlägt eine Abbuchung fehl (z. B. weil die Karte abgelehnt wird oder eine zusätzliche Bestätigung nötig ist), storniert der Anbieter die Rechnung, pausiert das automatische Nachladen und informiert den Kunden. Er versucht es nicht erneut, bis der Kunde es wieder einschaltet oder neu auflädt. Die Kampagnen laufen weiter, bis das Guthaben aufgebraucht ist (§ 17 Abs. 6).
(6) Wird eine Zahlung zurückgebucht, darf der Anbieter das dafür gutgeschriebene Guthaben zurückbuchen und die Kampagnen pausieren. Kosten einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift trägt der Kunde.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters (Lingen). Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.
Stand: Oktober 2026